Wie bereits bekannt, ist unsere Einspeisekapazität in das vorgelagerte Netz der Energie Steiermark technisch begrenzt. Damit weiterhin Erzeugungsanlagen gebaut und an unser Netz angeschlossen werden können, hat das E-Werk Neumarkt der Schlichtungsstelle der Regulierungsbehörde E-Control zwei Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen, die beide von der E-Control als gangbarer Weg betrachtet werden.

  1. Vorübergehende Lösung mit Beschränkung der netzwirksamen Einspeiseleistung und der Begrenzung der Engpassleistung: Ansatz für die Lösung ist einerseits die Auswirkung der Rückspeiseleistung zu begrenzen und andererseits den Effekt der Lastminderung durch die Engpassleistung zu begrenzen, aber ohne Regelung der Erzeugungsleistung. Die Grundlage dabei bildet das erworbene Bezugsrecht am Netzanschlusspunkt (in der Regel 4 kW). Daraus wurde die maximale Engpassleistung von 5 kW abgeleitet, die über die Größe des Wechselrichters bestimmt wird.
  2. Vorübergehende Lösung ohne Beschränkung der netzwirksamen Einspeiseleistung und ohne Begrenzung der Engpassleistung, aber mit Regelung der Erzeugungsleistung: Ansatz für die Lösung ist, dass die Erzeugungsanlagen so lange nicht eingeschränkt werden, solange es freie Rückspeisekapazitäten gibt. Sobald jedoch die Rückspeiseleistung im Netzaustausch zwischen E-Werk Neumarkt und Energienetze Steiermark die Regelschwelle erreicht, wird die Erzeugungsanlage auf 10% ihrer Erzeugungsleistung abgeregelt (siehe Bild PV-Anlage mit Regelung).

Die E-Control hält in Ihrer Stellungname dazu auch fest, dass für die Zukunft geplant ist, die technisch maximal zulässige Einspeisung des E-Werk Neumarkt ins UW Teufenbach zu erhöhen. Die Energienetze Steiermark GmbH müssen dafür ihr 110 kV-Netz weiter ausbauen bzw. verstärken. Ein vorläufiger Zeitplan geht von einem Netzausbau bis mindestens zum Jahr 2027 aus. Auf diesen Netzausbau im überlagerten Netz der Energienetze Steiermark hat das E-Werk Neumarkt keinen Einfluss.